...3a sind deshalb nicht nur die der Anlage beigefügten Schreiben, sondern auch die sonstigen im Unternehmen der Beklagten allgemein bekannten und für die betroffenen Arbeitnehmer erkennbaren Umstände zu berücksichtigen. 32 cc) Es kann dahingestellt bleiben, ob bei der Auslegung nur diejenigen Begleitumstände berücksichtigt werden können, die für die Arbeitnehmer, die sich im maßgeblichen Zeitraum in Mutterschutz...