...beeinflussen können. (2) Die Aufgabe der zusätzlichen Betreuungskräfte ist es, die Anspruchsberechtigten zum Beispiel zu folgenden Alltagsaktivitäten zu motivieren und sie dabei zu betreuen und zu begleiten: - Malen und basteln, - handwerkliche Arbeiten und leichte Gartenarbeiten, - Haustiere füttern und pflegen, - Kochen und backen, - Anfertigung von Erinnerungsalben oder -ordnern, - Musik hören, musizieren...