...streitigen Ansprüchen der Fall ist -, nur dann und in dem Umfang nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB Inhalt des Arbeitsverhältnisses mit dem Erwerber, soweit sie nicht bei diesem durch Rechtsnormen eines anderen Tarifvertrags, an den beide Arbeitsvertragsparteien normativ gebunden sind, geregelt werden (§ 613a Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB). 25 Im Falle eines Betriebsübergangs auf einen Erwerber, der aufgrund seiner Mitgliedschaft...