...Auch wenn die Klägerin die Kraftfahrzeuge von ihrem Erfüllungsgehilfen anmiete, vermiete sie diese Fahrzeuge doch nicht, wie das § 49 Abs. 4 PBefG für Mietwagen voraussetze, im Ganzen weiter, sondern biete einzelne Plätze an. Zweck, Ziel und Ablauf der Fahrt würden nicht vom Mieter bestimmt....