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Urteile für Mietspiegel

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Da kein einfacher oder qualifizierter Mietspiegel vorhanden sei, seien Auskünfte eingeholt worden. 9 Auf die Revision des Klägers ist das Urteil des LSG vom 15.1.2009 aufzuheben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung an das LSG zurückzuverweisen. 10 Streitgegenstand des Verfahrens sind allein Ansprüche des Klägers auf höhere Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit vom 1.7.2005 bis...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 86/09 R
...Denn die Ausgangsmiete betrage nur etwa 35 % des jetzt nach der Abwicklung des Mietverhältnisses erreichten Nettokaltmietniveaus und nur etwa 39 % der ortsüblichen Vergleichsmiete für nicht preisgebundene Wohnungen, die sich nach dem Berliner Mietspiegel 2007 auf (mindestens) 474,35 € belaufe. Diese ganz erhebliche Differenz könne die Beklagte mittels Mieterhöhung nach §§ 558 ff....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 279/09
...Der herangezogene qualifizierte Mietspiegel könne Grundlage eines schlüssigen Konzepts für die Ermittlung der Vergleichsmiete sein. Die vom Jobcenter zugrunde gelegte Miethöhe und die sich daraus ergebende Obergrenze für einen Einpersonenhaushalt entspreche dem Mietniveau im unteren Segment des Wohnungsmarktes für Wohnungen dieser Größe am Wohnort der Beschwerdeführerin....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 617/14
...Sie habe jedoch ebenso wie der von den Kommunen erstellte Mietspiegel rein privatrechtliche Auswirkungen mit der Folge, dass für ihre Anwendung allein die ordentlichen Gerichte zuständig seien....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 CN 1/12
...Mietspiegel 2007 auf 437,49 € belaufe. Diese ganz erhebliche Differenz könne die Beklagte mittels Mieterhöhung nach §§ 558 ff....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 160/09
...Die vom Kläger als ortsüblich bezeichnete Miete im Jahr der Übergabe 2007 (18 €/qm netto für das Objekt in X = 1.710 € für die 95 qm große Wohnung bzw. 10 €/qm netto für das Objekt in Y = 2.000 € für das 200 qm große Haus) hat er jedoch in keinster Weise belegt und ein Blick in den Mietspiegel der Stadt … des Jahres 2015 zeigt, dass die als ortsüblich bezeichnete Miete im Jahr 2007 in X auch bei einer...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 47/15
2017-12-14
BVerwG 9. Senat
...Dieses muss die Beklagte aber im Hinblick auf neu hinzukommende eigengenutzte Zweitwohnungen, sei es anhand eines Mietspiegels, sei es mit Hilfe in regelmäßigen Abständen eingeholter Sachverständigengutachten oder in sonstiger Weise, ohnehin im Auge behalten. 28 Im Übrigen ist die Beklagte auch ohne den Stufentarif nicht gehindert, von einer jährlichen Steuerfestsetzung abzusehen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 3/17
...anerkannten Wohnraumgröße für Wohnberechtigte im sozialen Wohnungsbau und ergänzend der Wohnungsbauförderungsbestimmungen. (2) Die Bestimmung der angemessenen Höhe der Aufwendungen für die Unterkunft gemäß § 22b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch erfolgt gemäß § 22c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch auf der Grundlage des jeweils gültigen Berliner Mietspiegels...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 53/13 R
...Da für den Kreis Gifhorn keine Mietspiegel, Mietdatenbanken oder ein schlüssiges Konzept der Beklagten zu den örtlichen Wohnraummieten vorlägen, sei auf die rechte Spalte der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz (WoGG) zurückzugreifen....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 78/09 R
...OG 138,27 qm 1.048 DM 7,58 DM 6 Ausweislich des von Klägerseite eingereichten Mietspiegels aus 1995 betrug eine Miete in der Stadt Z für eine Wohnung ab 1991 bei normaler Wohnlage zwischen 11,80 und 13,10 DM/qm und bei guter Wohnlage zwischen 12,60 und 14,10 DM/qm....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 56/11
2014-05-14
BVerwG 9. Senat
...Diese beträgt nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts, das sich an dem Mietspiegel für die Stadt Zwickau (Stand 2005/2006) orientiert hat, insgesamt 40 245 € monatlich bzw. 482 940 € jährlich....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 3/13
...Diese beträgt nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts, das sich an dem Mietspiegel für die Stadt Zwickau (Stand 2005/2006) orientiert hat, insgesamt 40 245 € monatlich bzw. 482 940 € jährlich....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 1/13
2014-05-14
BVerwG 9. Senat
...Diese beträgt nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts, das sich an dem Mietspiegel für die Stadt Zwickau (Stand 2005/2006) orientiert hat, insgesamt 40 245 € monatlich bzw. 482 940 € jährlich....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 2/13
...Die vereinbarten Mieten lagen teilweise weit oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmieten; die Kläger vereinbarten deshalb mit einigen Mietern Mietminderungen. 2 Die Kläger haben im Februar 1996 eine u.a. auf die Behauptungen, die Beklagten hätten ihnen auf Befragen erklärt, die Mieten lägen im Rahmen des Mietspiegels bzw. seien ortsüblich, zudem hätten die Beklagten ihnen den baurechtswidrigen Zustand...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 118/11
...Dieses muss der Beklagte aber im Hinblick auf neu hinzukommende eigengenutzte Zweitwohnungen, sei es anhand eines Mietspiegels, sei es mit Hilfe in regelmäßigen Abständen eingeholter Sachverständigengutachten oder in sonstiger Weise, ohnehin im Auge behalten. 28 Im Übrigen ist der Beklagte auch ohne den Stufentarif nicht gehindert, von einer jährlichen Steuerfestsetzung abzusehen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 11/16
...Die für einen Mietspiegel erforderliche statistisch aufgearbeitete Zusammenstellung der vorkommenden Mieten läge dem Mietpreisspiegel nicht zugrunde. Grundlage sei das nicht schriftlich fixierte Datenmaterial der Haus- und Grundeigentümervereine sowie die individuelle Kenntnis der an der Feststellung des Mietpreisspiegels beteiligten Personen von den Mietpreisen bei Neuabschlüssen....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 87/12 R
...Der Senat von Berlin habe von der Ermächtigungsgrundlage des § 558 Abs. 3 Satz 3 BGB umfassend Gebrauch gemacht, da seiner Auffassung nach unter Heranziehung der in der Verordnungsbegründung genannten Grundlagendaten und der aus einem Vergleich der Berliner Mietspiegel 2011, 2009 und 2007 entnommenen Beschleunigung des jährlichen Anstiegs der ortsüblichen Vergleichsmiete von 0,8 % auf 4,0 % sowie einem...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 217/14
...13 Anders als die Anschlussrevision meint, ist ein Prospektfehler nicht deshalb zu verneinen, weil - wovon mangels gegenteiliger Feststellungen des Berufungsgerichts für das Revisionsverfahren auszugehen ist - die Prognose über die Steigerung der Mieterträge durch ausreichende Tatsachen (Entwicklung des Lebenshaltungskostenindex der letzten zwanzig Jahre für einen Vierpersonenarbeitnehmerhaushalt, Mietspiegel...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 30/09