...Den genannten Vorschriften lag die Erwägung zugrunde, der Käufer oder Besteller, der nur einen von mehreren ihm vom Gesetz eröffneten Gewährleistungsansprüchen geltend mache, solle nicht Gefahr laufen, dass bei Abweisung dieses Anspruchs die übrigen auf demselben Mangel beruhenden Ansprüche verjährten (vgl. Senatsurteil vom 22. Mai 1963 - VIII ZR 49/62, BGHZ 39, 287, 293 mwN)....