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Urteile für Mahnverfahren

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Juli 2018 I ZR 64/17, GRUR 2018, 1044, Rz 10; vgl. ausdrücklich § 97a Abs. 3 Satz 1 UrhG in der seit 2013 geltenden Fassung). 32 bb) Insofern ist die Abmahnung auch nicht mit einem gerichtlichen Mahnverfahren vergleichbar (a.A. Hummel, UR 2017, 901, 907 bzgl....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI R 1/17
...Umfangreiche Erläuterungen wären mit der auf eine schnelle Erledigung ausgerichteten Zielsetzung des Mahnverfahrens, das nach dem in § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB kodifizierten Willen des Gesetzgebers verjährungshemmende Wirkung haben kann und soll, nicht vereinbar (vgl. BGH 17. November 2010 - VIII ZR 211/09 - Rn. 12). 50 (3) Diesen Anforderungen genügt der vorliegende Antrag....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 869/13
...Mit einem im Mahnverfahren an das Amtsgericht Wedding gerichteten Widerspruch vom 26. September 2011, dort eingegangen am 4. Oktober 2011, berief sich die Beklagte auf die Kündigung der Versicherung sowie die Unwirksamkeit der Kostenausgleichsvereinbarung. Mit anwaltlichem Schriftsatz vom 27. Dezember 2011 (versehentlich datiert auf den 27....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 295/13
...Justizbediensteten bei der Zustellung einer Klageschrift an ein Truppenmitglied nach dem NATO-Truppenstatut-Zusatzabkommen obliegen, auch das mit der Klage verfolgte Vermögensinteresse des jeweiligen Klägers geschützt wird, eine Drittgerichtetheit dieser Pflichten zugunsten der Klägerin mithin vorliegend zu bejahen ist (zu Amtspflichten, die den Gerichtsbediensteten gegenüber dem Antragsteller im Mahnverfahren...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 265/15
...Da sie ein Mahnverfahren betrieben hat, gilt die Streitsache nach § 696 Abs. 3 ZPO als mit Zustellung des Mahnbescheides rechtshängig geworden. Der Mahnbescheid ist am 28. Februar 2005 zugestellt worden, sodass die Klägerin Zinsen seit diesem Zeitpunkt fordert. 49 Die beanspruchte Zinshöhe von 8 % über dem Basiszinssatz ist jedoch nicht berechtigt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 21/11
...Die Widerspruchsmarke ist insoweit geschützt für die Dienstleistungen der 19 Klasse 35: Werbung, Wirtschaftsauskünfte, Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung; Führen der Korrespondenz für andere; Büroarbeiten; Marketingservices, insbesondere Terminvereinbarungen, Nachfass-Aktionen sowie Teilnehmergewinnung; kaufmännisches Mahnverfahren; Adressvermarktung, nämlich Vermittlung von Adressen zur Risiko...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 553/12