...Deshalb war der Beschluss der Markenabteilung 3.4, der den Löschungsantrag insoweit zurückgewiesen hat, aufzuheben und die Löschung auch für die tenorierten Waren anzuordnen. 31 a) Gemäß §§ 50 Abs. 1, 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die Eintragung einer Marke zu löschen, wenn ihr im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, jegliche Unterscheidungskraft fehlt....