.... - a) für den Frequenzbereich 790 bis 862 MHz durch Nebenbestimmungen oder in anderer geeigneter Weise so zu ergänzen, dass unannehmbare Störungen von Frequenznutzungen in und längs der vorhandenen Breitbandkabelnetze der Klägerin, einschließlich angeschlossener Kabel-Modems, Set-Top-Boxen und entsprechender Geräte, ausgeschlossen sind, soweit die Netze eine Störfestigkeit von 106 dB (µV/m) aushäusig...