...Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 25. April 2012, soweit es ihn betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) im Ausspruch über die Gesamtstrafe, b) soweit die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt unterblieben ist, sowie c) im Adhäsionsausspruch. Von einer Entscheidung über die Adhäsionsanträge wird abgesehen....