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Urteile für Kündigung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...November 2014 erklärte die Klägerin gegenüber der N. die Kündigung der bestehenden Kredit- und Geschäftsverbindung und forderte die N zur Rückzahlung des Sollsaldos von 946.977,33 € auf. Hierüber informierte die Klägerin die B. mit Schreiben vom gleichen Tage und verlangte von dieser zugleich die "Wiedereinzahlung der Hafteinlage". Mit Datum vom 1....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 206/17
...Die Parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis durch ordentliche arbeitgeberseitige betriebsbedingte Kündigung vom 20. Mai 2009 fristgerecht mit dem 31. Dezember 2009 endet. 2. Als Abfindung nur für den Verlust des Arbeitsplatzes zahlt die Beklagte an die Klägerin entsprechend den §§ 9, 10 KSchG einen Betrag iHv. 55.000,00 Euro brutto. 3....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 42/11
...NV: Es gibt keinen Erfahrungssatz, dass ein fremder Vermieter in einer solchen Situation unverzüglich die sofortige Kündigung aussprechen und Zahlungs- und Räumungsklage erheben würde . Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. November 2014 5 K 1403/14 aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zurückverwiesen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 42/15
...Die von der Beklagten im eigenen Geschäftsinteresse vorgenommene Kündigung der mit Verbrauchern abgeschlossener Prämien-Sparverträge hängt mit der weiteren Durchführung dieser Verträge objektiv zusammen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 93/17
2016-11-15
BAG 3. Senat
...Eine Kündigung seitens der Bank hat grundsätzlich die Versetzung in den (einstweiligen) Ruhestand zur Folge....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 184/16
2016-11-15
BAG 3. Senat
...Eine Kündigung seitens der Bank hat grundsätzlich die Versetzung in den (einstweiligen) Ruhestand zur Folge....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 183/16
...Eine Kündigung seitens der Bank hat grundsätzlich die Versetzung in den (einstweiligen) Ruhestand zur Folge....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 182/16
...Der Kern der Aussagen der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft bzw. von dem fehlerhaften Betritt besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, der die Literatur einmütig folgt, darin, dass der Beitretende - bis zum Austritt infolge der geltend gemachten Fehlerhaftigkeit durch Widerruf/Kündigung - Gesellschafter mit allen Rechten und Pflichten ist, und zwar sowohl im Innen- (siehe bereits...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 189/09
...Die Wohnungseigentümer beschlossen 2008 die Kündigung des Mietvertrags, setzten diese dann aber wieder aus, bis das Landgericht auf eine Beschlussersetzungsklage hin anordnete, den Vertrag zu kündigen und von der Mieterin die Herausgabe der Gemeinschaftsräume nebst Inventar zu verlangen. Auf einer Versammlung am 8....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 258/16
...Denn bei einem Streit über das Bestehen eines Nutzungsverhältnisses - hier über die Berechtigung der von den Klägern ausgesprochenen fristlosen Kündigung - ist die Sondervorschrift des § 8 ZPO vorrangig (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 1997 - III ZR 206/96, juris Rn. 2 ff.). Dem steht nicht entgegen, dass das zwischen den Parteien vereinbarte Nutzungsverhältnis unentgeltlich war....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 230/17
...VN zahlte bis zur Kündigung im April 2003 über fünf Jahre und drei Monate die Versicherungsprämien und ließ danach noch einmal mehr als siebeneinhalb Jahre bis zur Erklärung des Widerspruchs vergehen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 36/13
...Konkreter Vortrag dazu, dass die Kreditgeberin der Beschwerdeführerin eine Kündigung der Kredite im Fall der Eröffnung des förmlichen Verfahrens tatsächlich beabsichtigt, fehlt. Auch der Hinweis auf § 490 Abs. 1 BGB genügt hier nicht, da sich daraus lediglich ergibt, dass der Kreditgeber im Falle einer Kreditgefährdung kündigen kann....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 2682/11
.... … § 12 Inkrafttreten, Laufzeit, Kündigung (1) Diese Vereinbarung tritt mit Wirkung vom 1. August 2007 in Kraft. Die Regelungen in § 5 bis § 8 sind mit einer Frist von sechs Monaten zum Quartalsende, erstmalig zum 31. Dezember 2017, kündbar. Im Übrigen ist diese Vereinbarung mit einer Frist von sechs Monaten zum Quartalsende, erstmalig zum 31....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 160/14
.... § 33 TV-L regelt die „Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung“....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 204/16
...Neben dem Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sah der Vertrag ein Kündigungsrecht der Auftraggeberin lediglich im Fall eines Erlöschens der Genehmigung nach § 26 Nr. 1 Buchst. b PBefG vor. 4 Nach Verhandlungen über die Ausgestaltung ihrer weiteren Zusammenarbeit schlossen die Parteien am 17./18....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. KZR 4/16
...Das Allgemeinkrankenhaus werde vom betrieblichen Geltungsbereich des AMEOS-HTV nicht erfasst und zudem habe der Tarifvertrag aufgrund seiner Kündigung zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs nur noch nachgewirkt. Es fehle daher an einer kongruenten Tarifbindung. Jedenfalls sei eine Ablösung der Tarifverträge ausgeschlossen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 445/17
...Sie schlossen im Januar 2011 einen Nachtrag zum Dienstvertrag, der als Frist für eine mögliche Änderungskündigung zum Zwecke dieser Anpassung sieben Monate zum Monatsende bestimmte, sofern die Kündigung bis zum 28. Februar 2011 ausgesprochen würde. 6 Mit Schreiben vom 17. Februar 2011, dem Kläger zugegangen am 27....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 615/13
...Der Manteltarifvertrag Nr. 1 für das Kabinenpersonal der Beklagten (MTV Nr. 1 Kabine) lautet auszugsweise: „§ 19 Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erreichens der Altersgrenze (1) Das Arbeitsverhältnis endet - ohne dass es einer Kündigung bedarf - mit Ablauf des Monats, in dem das 55....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 253/07