...Er hat die Auffassung vertreten, ein Angebot der Arbeitsleistung sei, wie nach Ausspruch einer fristlosen Kündigung, entbehrlich gewesen. Jedenfalls habe sich die Beklagte im Annahmeverzug befunden, weil sie seine Arbeitsleistung trotz Angebots mit Schreiben vom 23. August 2012 nicht angenommen habe. Als Kfz-Mechatroniker stehe ihm eine tarifliche Monatsvergütung von 2.179,00 Euro brutto zu....