...entsprechenden Pflichten der Leistungserbringer zur Datenübermittlung bestimmt (BSGE 90, 1, 5 f = SozR 3-2500 § 112 Nr 3 S 24). 21 Auf dieser Grundlage bestehen zwischen den Beteiligten im Rahmen der Abrechnungsprüfung durch die Klägerin folgende Auskunftsansprüche bzw -pflichten: 22 (a) Die Krankenkassen dürfen - in dem hier relevanten Bereich der Abrechnungsprüfung - Sozialdaten für Zwecke der Krankenversicherung...