...Der Kläger kann aufgrund einer Erkrankung die Aufwendungen für die Wahlleistungen nicht durch den Abschluss einer ergänzenden privaten Krankenversicherung absichern. 8 Der Kläger hat die Auffassung vertreten, die Beklagte müsse ihm auch nach dem 1. April 2010 ein Ruhegehalt sowie Beihilfe nach den für Bundesbeamte geltenden Vorschriften gewähren....