...Hinsichtlich der Klage auf Wiedereinstellung hat sie die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO zu tragen. 14 A. Die Revisionsklägerin hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, weil die Beklagte, wie sie meint, den der Verdachtskündigung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht vollständig aufgeklärt habe....