...Da die konkreten Beträge nicht mehr zu ermitteln waren, schätzte er die Bemessungsgrundlage für den Lohnsteuerabzug und errechnete die Lohnsteuer anhand eines in Anlehnung an § 40 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelten pauschalen Bruttosteuersatzes. 7 Für das Streitjahr 2004 ergaben sich folgende Beträge: 8 X Y Zu versteuernder Betrag 388.412,00 € 1.460,00 € Bruttosteuersatz 40,90 % 40,50 %...