...Die Urteilsgründe befassen sich weder mit den tatsächlichen Umständen, die im damaligen Verfahren zu Freisprüchen unter anderem von Vorwürfen der Körperverletzung und der versuchten gefährlichen Körperverletzung wegen Schuldunfähigkeit führten, noch mit den Sachverhalten, die den jeweiligen Tatvorwürfen zugrunde lagen....