...Gegen die Zulässigkeit der Klage bestehen keine Bedenken. Die vom Kläger noch geltend gemachten Ansprüche stehen ihm zu, soweit sie in die Revisionsinstanz gelangt sind. 13 A. Die Klage ist zulässig. Der Kläger begehrt - ersichtlich auf die Dauer seiner Lebenszeit beschränkt - künftige Leistungen gem. §§ 257, 258 ZPO. 14 B....