...April 1993 war der Kläger in die Croupierstufe I „übernommen“ worden. In der Folgezeit legte er der Beklagten ein ärztliches Attest vom 16. September 2010 vor. Danach sollten bei ihm Arbeiten „in vorgebeugter Zwangshaltung (z.B. Stehroulette) … dringend unterbleiben“. Weiter heißt es dort, der Kläger arbeite „auf Kosten des Restleistungsvermögens“....