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Urteile für Kinderfreibeträge

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Dementsprechend wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer unabhängig davon, ob die unbeschränkte Steuerpflicht auf § 1 Abs. 1 EStG beruht oder ob der Steuerpflichtige nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wird, für jedes zu berücksichtigende Kind nach § 32 Abs. 6 EStG unter den dort genannten weiteren Voraussetzungen ein Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 59/11
...Nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG a.F. können 30 Prozent des Entgelts, das der Steuerpflichtige für ein Kind, für das er einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhält, für den Besuch einer gemäß Art. 7 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) staatlich genehmigten oder nach Landesrecht erlaubten Ersatzschule sowie einer nach Landesrecht anerkannten allgemeinbildenden Ergänzungsschule entrichtet mit Ausnahme des Entgelts...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 27/09
...Familienstand für die Bereitstellung von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen und gewählte Steuerklassen (§ 38b EStG), Zahl der Lohnsteuerkarten und beantragte ungünstigere Steuerklasse und Angaben zu Kinderfreibeträgen (§ 39 EStG), Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag (§§ 39a, 39d EStG), Faktor (§ 39f EStG), amtlicher Gemeindeschlüssel der Wohnsitzgemeinde, 5....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II S 28/10 (PKH)
...Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer ist Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag die Einkommensteuer, die abweichend von § 2 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) unter Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 32 Abs. 6 EStG (Kinderfreibeträge sowie Freibeträge für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) in allen Fällen des § 32 EStG festzusetzen wäre....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 50/09
...freiwilliges Mitglied - Patchworkfamilie - Beitragsbemessung - alleinige Berücksichtigung gemeinsamer unterhaltsberechtigter Kinder - Freibetragsregelung nicht übertragbar auf Patchworkfamilien - Verfassungsmäßigkeit Es ist nicht verfassungswidrig, dass das Gesetz und die Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler im Rahmen der Bemessung freiwilliger Krankenversicherungsbeiträge die Absetzung von Kinderfreibeträgen...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 15/13 R
...Gemäß Satz 1 Halbsatz 1 der Vorschrift bildet das BZSt für jeden Arbeitnehmer grundsätzlich automatisiert die Steuerklasse und für die bei den Steuerklassen I bis IV zu berücksichtigenden Kinder die Zahl der Kinderfreibeträge nach § 38b Abs. 2 Satz 1 EStG als Lohnsteuerabzugsmerkmale (§ 39 Abs. 4 Nr. 1 und 2 EStG)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 49/10
...Regelungen sind zB die Gewährung von Versicherungspflichtzeiten im Arbeitsförderungsrecht für die Zeit der Kindererziehung (§ 26 Abs 2a SGB III), die Gewährung von Elterngeld und zuvor Erziehungsgeld (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, zuvor Bundeserziehungsgeldgesetz), von Ausbildungsförderung (Bundesausbildungsförderungsgesetz) oder die Gewährung von Kindergeld (Bundeskindergeldgesetz) oder Kinderfreibeträgen...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 19/14 R
...Entwurfsbegründung zum BBVAnpG 2016/2017 (BT-Drs. 18/9533 S. 37 Fn. 23) ist für den Steuerabzug im Übrigen konstant (d.h. für jedes streitgegenständliche Jahr) von einem Lebensalter des Beamten von 30 Jahren, Steuerklasse III und Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 340 € (dazu sogleich) auszugehen. 94 Der Senat geht im Übrigen davon aus, dass weder Kirchensteuer gezahlt wird noch Kinderfreibeträge...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 34/17
...Entwurfsbegründung zum BBVAnpG 2016/2017 (BT-Drs. 18/9533 S. 37 Fn. 23) ist für den Steuerabzug im Übrigen konstant (d.h. für jedes streitgegenständliche Jahr) von einem Lebensalter des Beamten von 30 Jahren, Steuerklasse III und Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 340 € (dazu sogleich) auszugehen. 94 Der Senat geht im Übrigen davon aus, dass weder Kirchensteuer gezahlt wird noch Kinderfreibeträge...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 32/17
...Berufsausbildungskosten durch den Abzug in Höhe von 4.000 €/6.000 € als Sonderausgaben --ebenso wenig der Ausschluss als Werbungskosten-- genügt auch nicht etwa deshalb den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil staatliche Instrumente der Ausbildungsförderung, insbesondere Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), sowie weitere steuerliche Begünstigungen bei den Eltern durch Freibeträge, Kindergeld oder Kinderfreibeträge...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 72/13
...Berufsausbildungskosten durch den Abzug in Höhe von 4.000 €/6.000 € als Sonderausgaben --ebenso wenig der Ausschluss als Werbungskosten-- genügt auch nicht etwa deshalb den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil staatliche Instrumente der Ausbildungsförderung, insbesondere Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), sowie weitere steuerliche Begünstigungen bei den Eltern durch Freibeträge, Kindergeld oder Kinderfreibeträge...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 38/12
...Berufsausbildungskosten durch den Abzug in Höhe von 4.000 €/6.000 € als Sonderausgaben --ebenso wenig der Ausschluss als Werbungskosten-- genügt auch nicht etwa deshalb den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil staatliche Instrumente der Ausbildungsförderung, insbesondere Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), sowie weitere steuerliche Begünstigungen bei den Eltern durch Freibeträge, Kindergeld oder Kinderfreibeträge...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 61/11
...Berufsausbildungskosten durch den Abzug in Höhe von 4.000 €/6.000 € als Sonderausgaben --ebenso wenig der Ausschluss als Werbungskosten-- genügt auch nicht etwa deshalb den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil staatliche Instrumente der Ausbildungsförderung, insbesondere Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), sowie weitere steuerliche Begünstigungen bei den Eltern durch Freibeträge, Kindergeld oder Kinderfreibeträge...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 2/13
...Berufsausbildungskosten durch den Abzug in Höhe von 4.000 €/6.000 € als Sonderausgaben --ebenso wenig der Ausschluss als Werbungskosten-- genügt auch nicht etwa deshalb den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil staatliche Instrumente der Ausbildungsförderung, insbesondere Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), sowie weitere steuerliche Begünstigungen bei den Eltern durch Freibeträge, Kindergeld oder Kinderfreibeträge...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 8/12
...Berufsausbildungskosten durch den Abzug in Höhe von 4.000 €/6.000 € als Sonderausgaben --ebenso wenig der Ausschluss als Werbungskosten-- genügt auch nicht etwa deshalb den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil staatliche Instrumente der Ausbildungsförderung, insbesondere Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), sowie weitere steuerliche Begünstigungen bei den Eltern durch Freibeträge, Kindergeld oder Kinderfreibeträge...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 2/12
...Gemäß § 31 Satz 1 EStG wird das Einkommen der Eltern in Höhe des Existenzminimums eines Kindes durch den Kinderfreibetrag nach § 32 EStG oder durch das Kindergeld nach dem X. Abschnitt des EStG steuerlich freigestellt. Soweit das Kindergeld für die verfassungsrechtlich gebotene steuerliche Freistellung (vgl. BVerfG 10....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 156/09
...Eine vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) im Januar 2003 durchgeführte Untersuchung zu den Wirkungen der gegenwärtigen Ehegattenbesteuerung sei zu dem Ergebnis gekommen, dass rund zwei Drittel (66 %) des Splittingvolumens auf Ehepaare mit aktuell steuerlich relevanten Kindern, das heißt mit Kindern, für die ein Kinderfreibetrag geltend gemacht werden könne, entfalle....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07
2017-09-22
BVerwG 2. Senat
...Kinderfreibeträge wurden nicht in Ansatz gebracht, weil sich der Bezug von Kindergeld in diesen Einkommensklassen günstiger auswirkt. 154 Hinzuzurechnen ist demnach das Kindergeld für zwei Kinder, weil dieses das Einkommen tatsächlich erhöht. 155 Hiervon abzuziehen sind die Aufwendungen für den Teil der Krankheitsvorsorgekosten, der nicht von der Beihilfe gedeckt ist....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 7/17