...Die Bezugnahme auf den Zeitpunkt der Umschreibung erklärt sich daraus, dass der Kaufvertrag nach den Feststellungen der Vorinstanz unauffindbar und das Datum des Kausalgeschäfts nicht bekannt ist. Die Ausführungen des Verwaltungsgerichts sind deshalb sinngemäß dahin zu verstehen, dass das zum Vermögensverlust führende Rechtsgeschäft jedenfalls vor dem 30....