...Brunn für Recht erkannt: I. Das europäische Patent 1 153 676 wird mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland insoweit für nichtig erklärt, als es hinsichtlich der Patentansprüche 1, 2, 3 und der Patentansprüche 7, 8 und 9, soweit diese nicht auf die Ansprüche 4, 5 und 6 rückbezogen sind, über folgende Fassung hinausgeht: II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte....