137

Urteile für Insolvenzplan

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Nach Zustandekommen eines Insolvenzplans hob das Amtsgericht Essen mit Wirkung zum 30. September 2010 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der K GmbH auf. Der Kläger erhielt schließlich 3 % seiner angemeldeten und festgestellten Abfindungsforderung, also 1.853,64 Euro, am 5....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 45/13
...Gesellschaft oder durch sonstige Handlungen des Insolvenzverwalters, wie z.B. die Rückforderung von Liquiditätsausschüttungen, die Nachforderung einer rückständigen Einlage oder durch Insolvenzanfechtung, ganz oder teilweise wieder aufgefüllt wird oder ob das negative Kapitalkonto auf Grund der Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens tatsächlich überhaupt nicht wegfällt, weil in dem festgestellten Insolvenzplan...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 4/15
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 2378/10
...Auch die zentralen Aufgaben des Insolvenzverwalters wie die Berichtspflicht gegenüber dem Insolvenzgericht, der Gläubigerversammlung und dem Gläubigerausschuss (§§ 58 Abs. 1 Satz 2, 69, 79, 152, 156 InsO), seine Pflicht zur Erstellung eines Insolvenzplans nach § 218 InsO auf entsprechenden Beschluss der Gläubigerversammlung (§ 157 InsO) wie auch die Schlussrechnungslegung (§ 66 InsO) muss er unbeschadet...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 50/09
...Gesellschaft oder durch sonstige Handlungen des Insolvenzverwalters, wie z.B. die Rückforderung von Liquiditätsausschüttungen, die Nachforderung einer rückständigen Einlage oder durch Insolvenzanfechtung, ganz oder teilweise wieder aufgefüllt wird oder ob das negative Kapitalkonto auf Grund der Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens tatsächlich überhaupt nicht wegfällt, weil in dem festgestellten Insolvenzplan...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 3/15
...In dessen Rahmen wurde ein Insolvenzplan erstellt. Danach steht der Beklagte für 65,3206 % der insolvenzgesicherten Anwartschaften ein. Die weiterhin bestehende Streitverkündete hat für die restlichen Anwartschaften aufzukommen. Zum 31....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 434/09
...In der Insolvenzordnung ist diese Zielsetzung durch Anerkennung solcher Verfahren als Insolvenzverfahren verwirklicht, bei denen die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger nicht nur in der Weise bewirkt wird, dass das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird, sondern auch dadurch, dass in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 14/11
...Das Gesetz lautet auszugsweise: „§ 1 Ziele des Insolvenzverfahrens 1Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. … … § 27 Eröffnungsbeschluß (1) 1Wird das Insolvenzverfahren...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 878/16 (A)
...April 2007 beschlossenen, wenn auch später aus anderen Gründen gerichtlich aufgehobenen Insolvenzplan (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 5. Februar 2009 - IX ZB 230/07, WM 2009, 518 ff.) Aussonderungsrechte der Anleger an den Einzahlungs- und Brokerkonten der P. GmbH nicht berücksichtigt worden waren....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 434/10
...Das Gesetz lautet auszugsweise: „§ 1 Ziele des Insolvenzverfahrens 1Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. … … § 27 Eröffnungsbeschluß (1) 1Wird das Insolvenzverfahren...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 139/17 (A)
...Andererseits bringt es das auf Sanierung des Schuldners ausgerichtete Verfahren mit sich, dass wesentliche Teile der Sachwaltertätigkeit schon im Eröffnungsverfahren geleistet werden müssen (AG Hamburg, ZIP 2014, 237, 238), vor allem bei Vorbereitung eines Insolvenzplans (Budnik, NZI 2014, 247, 249)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 70/14
...April 2007 beschlossenen, wenn auch später aus anderen Gründen gerichtlich aufgehobenen Insolvenzplan (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 5. Februar 2009 - IX ZB 230/07, WM 2009, 518 ff.) Aussonderungsrechte der Anleger an den Einzahlungs- und Brokerkonten der P. GmbH nicht berücksichtigt worden waren....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 435/10
...April 2007 beschlossenen, wenn auch später aus anderen Gründen gerichtlich aufgehobenen Insolvenzplan (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 5. Februar 2009 - IX ZB 230/07, WM 2009, 518 ff.) Aussonderungsrechte der Anleger an den Einzahlungs- und Brokerkonten der P. GmbH nicht berücksichtigt worden waren....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 436/10
...Nach § 1 InsO dient das Insolvenzverfahren dazu, die Forderungen der Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen, indem Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 56/15
...Danach kann die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger nicht nur in der Weise bewirkt werden, dass das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird (§ 1 Satz 1 Alt. 1 InsO), sondern auch dadurch, dass in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird (vgl. BGH 13. Oktober 2009 - X ZR 160/05 - Rn. 8)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 882/11 (A)
...Anerkannt ist insbesondere, dass sich die Wirkungen eines Insolvenzplanes oder (Zwangs-) Vergleichs gemäß § 335 InsO nach der lex fori concursus richten (Münch-Komm-InsO/Reinhart, aaO, § 335 Rn. 116; Gottwald/Kolmann, aaO Rn. 103; FK-InsO/Wenner/Schuster, aaO Rn. 5). 60 bb) Art. 303 Abs. 2 SchKG regelt den Schutz von Mitschuldnern und das Schicksal der gegen diese bestehenden Forderungen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 347/12
...Anerkannt ist insbesondere, dass sich die Wirkungen eines Insolvenzplanes oder (Zwangs-)Vergleichs gemäß § 335 InsO nach der lex fori concursus richten (MünchKomm-InsO/Reinhart, aaO, § 335 Rn. 116; Gottwald/Kolmann, aaO Rn. 103; FK-InsO/Wenner/Schuster, aaO Rn. 5). 62 bb) Art. 303 Abs. 2 SchKG regelt den Schutz von Mitschuldnern und das Schicksal der gegen diese bestehenden Forderungen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 315/13