...AG durch Beschluss vom 6. Dezember 1955 sei keine Schädigungsmaßnahme im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG gewesen, darauf gestützt, dass die Enteignung der Erschließung des Tonvorkommens gedient habe und zu diesem Zweck gemäß § 1 Abs. 2, § 4 Abs. 2 des Gesetzes zur Überführung der Bodenschätze und Kohlenbergbaubetriebe in die Hand des Volkes vom 28. Juni 1947 Enteignungen zulässig gewesen seien....