...Damit soll erreicht werden, dass Berufstätige ohne formelle Hochschulzugangsberechtigung, die nach dem Hochschulrecht einiger Bundesländer zu bestimmten Studiengängen zugelassen werden, wenn sie sich beruflich besonders qualifiziert haben, auch Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten können, obwohl sie wegen ihrer besonderen beruflichen Qualifikation nicht selten die Altersgrenze...