...Für eine ausdrückliche oder konkludente Erklärung der Beklagten, sie hafteten abweichend von der gesetzlichen Haftungsbeschränkung in § 13 Abs. 2 GmbHG persönlich für Verbindlichkeiten der Schuldnerin aus den Altersteilzeitarbeitsverhältnissen fehlt jeder Anhaltspunkt (vgl. zur Möglichkeit einer vertraglichen Haftungsübernahme: BAG 23. Februar 2010 - 9 AZR 44/09 - Rn. 25, BAGE 133, 213; 13....