...Da das Sondernutzungsrecht schuldrechtlichen Charakter hat, wirkt es überdies einem Rechtsnachfolger gegenüber nur, wenn es im Grundbuch vermerkt ist (BGH-Beschluss in BGHZ 145, 133, unter III.3.; Staudinger/Kreuzer (2018), § 13 WEG Rz 28, 39). 25 bb) Es bedarf im Streitfall keiner Entscheidung, ob das Sondernutzungsrecht in Einzelfällen in der Weise gestaltet werden kann, dass im wirtschaftlichen...