...GmbH, für die der Beteiligte zu 5 tätig sei, für die Betroffene nicht mehr tätig werden, wenn er Bevollmächtigter oder Betreuer für sie würde. 14 (2) Danach war das Landgericht nicht von seiner Verpflichtung entbunden, sich auch mit der Betreuerauswahl gemäß § 1897 BGB zu befassen. 15 (a) Selbst wenn man davon ausginge, dass die Betroffene mit ihrer Beschwerde allein die Anordnung der Betreuung anfechten...