...Nach Überzeugung des Senats ist davon auszugehen, dass der als NK5 in Kopie eingereichte Firmenprospekt „Verzahnungszentrum KX 3“ der Firma Kapp GmbH vor dem Prioritätstag des Streitpatents, dem 14. Dezember 1998, der Öffentlichkeit zugänglich war und damit Stand der Technik im Sinne von Art. 54 Abs. 2, Art. 56 EPÜ war....