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Urteile für Gläubiger

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Seine Gläubiger sollten keinesfalls Zugriff auf das Patent bekommen oder davon erfahren. Sein Name sollte nicht auftauchen. Er habe nach außen nicht in Erscheinung treten wollen. Mit der Nennung von M… als Anmelder und der Nichtnennung des Erfinders sei er deshalb einverstanden gewesen. Als Investor habe M… ja die Kosten der Patentanmeldung getragen....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 11 W (pat) 3/17
...Der --gegebenenfalls um noch nicht ausgeglichene Verluste gekürzte-- Rückzahlungsanspruch war gegenüber den Forderungen der anderen Gläubiger nachrangig. 2 Nachdem die Y-AG die Genussscheininhaber am 2. Februar 2010 zur Abgabe von Verkaufsangeboten zum Kurs von 180 % aufgefordert hatte, veräußerte der Kläger seine Anteilsscheine am 1. März 2010 zu einem Preis (Kurswert) von 9.228 €....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 27/12
...Diese beginnt mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB) und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, vgl. dazu BAG 13....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 135/12
...Das Erfordernis der eindeutigen Bezeichnung der Schuldner im Vollstreckungstitel oder in der Vollstreckungsklausel gemäß § 750 Abs. 1 ZPO besteht auch dann, wenn die Räumungsvollstreckung ein rechtswidrig besetztes Grundstück betrifft und es dem Gläubiger im Erkenntnisverfahren ohne polizeiliche Hilfe nicht möglich ist, die Schuldner namentlich zu bezeichnen. 2....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 103/16
...Die Insolvenzanfechtung führt lediglich zur Unwirksamkeit der die Gläubiger benachteiligenden Rechtshandlung, jedoch nicht zur Unwirksamkeit der dieser zugrunde liegenden Verpflichtung. Vielmehr bleibt der Rechtsgrund einer angefochtenen Leistung - hier die steuerlichen Ansprüche - von der Insolvenzanfechtung unberührt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 C 6/16
...Darlehensgeber treten daher im Rang hinter die Forderungen aller anderen bestehenden und künftigen Gläubiger der B. Immobilien AG zurück. Die Forderungen der Gesellschafter der B. Immobilien AG sind gleichrangig....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 53/16
...Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Verurteilung des Erben zur Erteilung einer Auskunft über den Bestand des Nachlasses des Erblassers durch Vorlage eines durch einen Notar aufgenommenen Bestandsverzeichnisses, bei dessen Aufnahme der Gläubiger hinzugezogen wird, als Verurteilung zur Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung gemäß § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO durch Androhung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 109/17
...Oktober 2003 - IX ZR 55/02, BGHZ 156, 310, 315) und auf den Gläubiger eines landwirtschaftlichen Inventarpfandrechts (BGH, Urteil vom 7....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 268/15
...Consult GmbH erstellten Insolvenzplan vom 7.11.2001 vor, dem die Gläubiger zustimmten und den das AG mit Beschluss vom 28.11.2001 bestätigte. Ziel des Insolvenzplans war die Wiederherstellung der Ertragsfähigkeit durch ein neues Unternehmenskonzept....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 11/11 R
...Der Gläubiger kann geltend machen, dass seine Grundrechte auf Schutz des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 GG) und effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) beeinträchtigt werden, wenn sein Räumungstitel nicht durchsetzbar ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass dem Gläubiger keine Aufgaben überbürdet werden dürfen, die nach dem Sozialstaatsprinzip dem Staat und damit der Allgemeinheit obliegen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 125/16
...Durch die Einrichtung und Unterhaltung des Kontos im eigenen Namen hat zwar der Kläger den vor allem für seine Rechtsbeziehungen zur Bank bedeutsamen Eindruck hervorgerufen, dass er als Kontoinhaber Vertragspartner der Bank ist und damit auch Gläubiger von Kontoguthaben (vgl Gößmann in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 3. Aufl 2007, § 29 RdNr 9 ff)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 35/09 R
...Juli 2010, aaO). 22 Der einmal begründete Arglisteinwand gegenüber der Einrede der Verjährung, dessen tatsächliche Voraussetzungen der Gläubiger darzulegen und zu beweisen hat (BGH, Urteil vom 29....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 108/12
...Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass bis zur Aufhebung der Pfändungsverfügung verbotswidrige Verfügungen nach den §§ 135, 136 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gegenüber dem Gläubiger unwirksam sind (Stöber, Forderungspfändung, 16. Aufl., Rz 565; Wieczorek/Schütze/Lüke, 4. Aufl., § 829 ZPO Rz 76). Dem Pfandgläubiger gegenüber gilt die gepfändete Forderung noch als bestehend (BGH-Urteil vom 22....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 27/15
...Bei diesen handelt es sich nicht um gewöhnliche Abschlagszahlungen, für die charakteristisch ist, dass sie von dem Gläubiger nicht mehr verlangt werden können, sobald eine Berechnung der eigentlichen Forderung vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 20....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 171/11
...Die Steuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Vergütung dem Gläubiger zufließt (§ 50a Abs. 5 Satz 1 bis 3 EStG). In diesem Zeitpunkt hat der Vergütungsschuldner den Steuerabzug für Rechnung des Gläubigers (Steuerschuldners) vorzunehmen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 69/16
...Nach § 362 Abs. 1 BGB erlischt ein Schuldverhältnis, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird. Das Bewirken der geschuldeten Leistung besteht in der Herbeiführung des geschuldeten Leistungserfolgs....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 279/17
2017-04-12
BVerwG 2. Senat
...Zu berücksichtigen ist insoweit auch, dass die genannten gesetzlichen Vorschriften die Stundung nur gegen Sicherheitsleistung kennen, was den wirtschaftlichen Wert der Forderung für den Gläubiger erheblich steigert. 17 Der Gesetzgeber wäre bei der Regelung der Zinshöhe keineswegs gehalten, sich an den gegenwärtig sehr günstigen Zinsen für Baufinanzierungsdarlehen zu orientieren....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 2/17
...Zivilsenat IX ZB 219/11 Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens: Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters gegen den antragstellenden Gläubiger; Kostengrundentscheidung zulasten des antragstellenden Gläubigers Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 2 wird der Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts München II vom 4. Juli 2011 aufgehoben....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 219/11
...Ungeachtet des Umstands, dass ein Gläubiger auch bei bestehender fälliger und einredefreier Forderung von Rechts wegen nicht berechtigt ist, den Schuldner zur Herausgabe eines Sicherungsmittels zu nötigen, scheidet eine Strafbarkeit wegen Erpressung in der Regel aus, weil der Täter nicht in der Absicht handelt, sich oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern (vgl. Senat, Beschluss vom 23....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 512/16
2017-04-12
BVerwG 2. Senat
...Zu berücksichtigen ist insoweit auch, dass die genannten gesetzlichen Vorschriften die Stundung nur gegen Sicherheitsleistung kennen, was den wirtschaftlichen Wert der Forderung für den Gläubiger erheblich steigert. 17 Der Gesetzgeber wäre bei der Regelung der Zinshöhe keineswegs gehalten, sich an den gegenwärtig sehr günstigen Zinsen für Baufinanzierungsdarlehen zu orientieren....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 3/17