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Urteile für Gläubiger

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Er kann als Gläubiger des Anspruchs auf Zustimmung durch die Beklagte die Abgabe der Erklärung gegenüber der KG verlangen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 105/09
.... § 288 Abs. 2 BGB ist anwendbar. 31 a) Eine Entgeltforderung im Sinne von § 288 Abs. 2 BGB liegt vor, wenn die Forderung auf die Zahlung eines Entgelts als Gegenleistung für eine vom Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung gerichtet ist, die in der Lieferung von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen besteht (BGH, Urteile vom 21....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 545/16
...Hierzu führt sie einen "Heiligen Krieg" ("Jihad") gegen die den eigenen Glauben und die Gemeinschaft der Gläubigen bedrohenden "Feinde des Islam", zu denen sie die gesamte westliche Welt und die als "Apostaten" angesehenen pro-westlichen Regime in den muslimischen Staaten zählt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AK 19 - 21/11, AK 19/11, AK 20/11, AK 21/11
.... § 315 BGB ordnet ausdrücklich an, dass die Bestimmung mangels abweichender Vereinbarung nach billigem Ermessen zu geschehen hat, dass der Gläubiger die Entscheidung des Schuldners gerichtlich überprüfen und sie gegebenenfalls durch Urteil ersetzen lassen kann. Damit sind gegenüber einer Gefährdung des Gläubigers Vorkehrungen getroffen (BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 620/11 - Rn. 43)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 8/12
...Darüber hinaus hat er die Feststellung begehrt, dass die Beklagten ihm den Steuerschaden zu ersetzen hätten, der ihm durch eine etwaige nachträgliche Aberkennung von Verlustzuweisungen entstehe (Antrag zu II), und dass sie ihn von Ansprüchen freistellen müssten, die die Beteiligungsgesellschaft, deren Gläubiger oder Dritte gegen ihn wegen seiner Stellung als Kommanditisten richten könnten (Antrag zu...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 324/08
...Die Festsetzung der Bonushöhe nach Ziff. 2 Buchst. b des Arbeitsvertrags ist durch die Rechtsvorgängerin der Beklagten im Februar 2009 gegenüber dem Kläger als Gläubiger (§ 315 Abs. 2 BGB) erfolgt. 28 a) Nach den arbeitsvertraglichen Regelungen ist die zusätzliche Vergütung unter Berücksichtigung der Ertragslage und der Leistung des Arbeitnehmers festzusetzen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 746/10
...Zweck des Urkundenprozesses ist es, dem durch Urkunden legitimierten Gläubiger möglichst schnell einen vollstreckbaren (§ 708 Nr. 4 ZPO), wenn auch vielleicht nur vorläufigen Titel zu verschaffen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 2/11
...Das Gesetz ordnet ausdrücklich an, dass die Bestimmung mangels abweichender Vereinbarung nach billigem Ermessen zu geschehen hat, dass der Gläubiger die Entscheidung des Schuldners gerichtlich überprüfen und gegebenenfalls durch Urteil treffen lassen kann. Gegen die mit dem einseitigen Bestimmungsrecht etwa verbundene Gefährdung des Gläubigers hat der Gesetzgeber also Vorkehrungen getroffen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 620/11
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 102/12
2011-10-12
BAG 10. Senat
...Die Festsetzung der Bonushöhe nach Ziff. 2 Buchst. b des Arbeitsvertrags ist durch die Rechtsvorgängerin der Beklagten im Februar 2009 gegenüber dem Kläger als Gläubiger (§ 315 Abs. 2 BGB) erfolgt. 28 a) Nach den arbeitsvertraglichen Regelungen ist die zusätzliche Vergütung nach Ermessen der Bank festzusetzen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 747/10
...Entstandene Zahlungsansprüche können auch dann sofort geltend gemacht werden und sind vom Schuldner sofort zu erfüllen, wenn der Gläubiger wirtschaftlich nicht darauf angewiesen ist (vgl § 271 Abs 1 BGB) . 29 Nichts anderes gilt im Hinblick darauf, dass die Unfallversicherungsträger nicht auf eine dem MDK entsprechende Einrichtung zurückgreifen können....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 28/08 R
...und zu keinem Zeitpunkt einen weiteren Aufschluss über ihre Inhalte gefordert habe, habe die Beklagte davon ausgehen können, die Klägerin habe hinreichende Kenntnis vom Inhalt der Abmahnungen. 35 c) Die Klägerin unterlag keinem unverschuldeten Rechtsirrtum. 36 aa) Der Geltungsanspruch des Rechts bewirkt, dass der Schuldner das Risiko eines Rechtsirrtums grundsätzlich selbst trägt und es nicht dem Gläubiger...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 235/18
...Sie dient dem Vertrauensschutz und verfolgt nicht den Zweck, den Schuldner stets dann von seiner Verpflichtung zu befreien, wenn dessen Gläubiger längere Zeit seine Rechte nicht geltend gemacht hat (Zeitmoment)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 469/09
...Verwirkung hängt aber nicht davon ab, dass der Gläubiger sein Recht kennt (vgl. BGH, Urteil vom 16.03.2007 - V ZR 190/06 - NJW 2007, 2183 - Tz 8; BGH, Urteil vom 27.6.1957 - II ZR 15/56 - BGHZ 25, 47, zitiert nach juris Tz. 13)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 298/17
...Danach ist die Leistungsbestimmung des Schuldners grundsätzlich durch Erklärung gegenüber dem Gläubiger vorzunehmen. § 315 Abs. 2 BGB ist aber dispositiv. Es ist zulässig, anstelle einer empfangsbedürftigen Erklärung die interne Bestimmung durch einen Vertragspartner zu vereinbaren (vgl. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - zu B III 3 a der Gründe, BAGE 92, 358; BGH 6....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 631/10
...Sie dient dem Vertrauensschutz und verfolgt nicht den Zweck, den Schuldner stets dann von seiner Verpflichtung zu befreien, wenn dessen Gläubiger längere Zeit seine Rechte nicht geltend gemacht hat (Zeitmoment)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 977/07
...Das FG wird deshalb noch Feststellungen zu der Frage zu treffen haben, ob B überhaupt die Mindestvoraussetzungen für die Übernahme eines Mitunternehmerrisikos erfüllt hat. 32 aa) Die Teilnahme eines Gesellschafters am Erfolg oder Misserfolg eines gewerblichen Unternehmens setzt voraus, dass dieser zugunsten der Gesellschaft sein eigenes Vermögen belastet, sei es in Gestalt einer Haftung gegenüber Gläubigern...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 41/14
...., 138, 225). 22 Für die Verletzung nicht leistungsbezogener Nebenpflichten nach § 241 Abs. 2 BGB hat der Gesetzgeber dem Gläubiger hingegen einen Schadensersatzanspruch statt der Leistung nur ausnahmsweise unter den in § 282 BGB geregelten besonderen, im Streitfall jedoch nicht einschlägigen Unzumutbarkeitsvoraussetzungen, die dabei dem Anwendungsbereich des § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB vorgehen, zubilligen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 157/17