...P. schuldete, ist ungeeignet, die Ablösung der Grundschuld zu bewirken. 13 Eine Forderung, die einer Mehrzahl von Gläubigern nach Maßgabe von § 432 BGB zusteht, kann nur durch die Aufrechnung mit einer Forderung erfüllt werden, für deren Erfüllung sämtliche Gläubiger dem Schuldner haften, weil die gemeinschaftliche Forderung nicht durch Leistung an einen Mitgläubiger erfüllt werden kann (BGH, Urt....