...Eine außerhalb Bremens erteilte Glücksspielerlaubnis berechtigt also nicht dazu, in Bremen Glücksspiele zu veranstalten oder zu vermitteln. 34 Mit der fehlenden Erstreckung auf das Land Bremen teilt die Gewerbeerlaubnis des Beklagten zu 1 das Schicksal aller vergleichbaren Gestattungen, so dass keine dem Gedanken des Vertrauensschutzes widerstreitende Benachteiligung des Erlaubnisnehmers erkennbar...