...So wird in der BAK dargelegt, dass der Kläger zu 29,7 vH seiner Gesamtarbeitszeit technische Aufgaben wahrnimmt, die durch das Arbeitsergebnis der Gewährleistung technisch einwandfrei funktionierender Anlagen und durch die erforderlichen Fachkenntnisse in den Bereichen Maschinenbau, Elektrotechnik, Tontechnik, Beleuchtungstechnik, Heiz- und Sanitärtechnik, Kraftfahrzeugtechnik, Werkzeugkunde, Baustoffkunde...