(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1964, 428;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Zeugnis
des Prüfungsausschusses in ............................
über die zahnärztliche Vorprüfung
(mit Wiederholungsprüfung)
des
--- Studierenden der Zahnheilkunde ............................................
der
Der
--- Studierende der Zahnheilkunde ....................................
Die
geboren am .................. 19 ...... in ....................................
hat bei der zahnärztlichen
Prüfung Wiederholungsprüfung
I. in Anatomie das Urteil ............ ....................
II. in Physiologie das Urteil ............ ....................
III. in physiologischer Chemie das
Urteil ............ ....................
IV. in Zahnersatzkunde das Urteil ............ ....................
und das Gesamtergebnis .......................... erhalten.*)
der
Gemäß § 30 Abs. 2 der Approbationsordnung für Zahnärzte hat --- Studierende die
die
zahnärztliche Vorprüfung nicht bestanden und wird zu einer nochmaligen Prüfung
nicht zugelassen.
(Siegel)
...................., den ...... 19 ....
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses
........................................
(Unterschrift)
-----
*) Falls der/die Studierende nicht bestanden hat, sind die Worte "und das
Gesamtergebnis ..." zu streichen.