Wertpapierprospektgesetz (WpPG)
Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist
Ausfertigungsdatum: 22.06.2005
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 10.7.2018 I 1102
Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Erstellung des Prospekts
Abschnitt 3 Billigung und Veröffentlichung des Prospekts
Abschnitt 4 Grenzüberschreitende Angebote und
Zulassung zum Handel
Abschnitt 5 Sprachenregelung und Emittenten mit Sitz in
Drittstaaten
Abschnitt 6 Prospekthaftung und Haftung bei Wertpapier-Informationsblättern
Abschnitt 7 Zuständige Behörde und Verfahren
Abschnitt 8 Sonstige Vorschriften