Wertpapierprospektgesetz (WpPG)
Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist

Ausfertigungsdatum: 22.06.2005


Inhaltsübersicht WpPG

Abschnitt 1
 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts und Ausnahmen im Hinblick auf die Art des Angebots
§ 3aWertpapier-Informationsblatt; Verordnungsermächtigung
§ 3bÜbermittlung des Wertpapier-Informationsblatts an die Bundesanstalt; Frist und Form der Veröffentlichung
§ 3cEinzelanlageschwellen für nicht qualifizierte Anleger
§ 4Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts im Hinblick auf bestimmte Wertpapiere; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 2
 Erstellung des Prospekts
§ 5Prospekt
§ 6Basisprospekt
§ 7Mindestangaben
§ 8Nichtaufnahme von Angaben
§ 9Gültigkeit des Prospekts, des Basisprospekts und des Registrierungsformulars
§ 10(weggefallen)
§ 11Angaben in Form eines Verweises
§ 12Prospekt aus einem oder mehreren Einzeldokumenten
Abschnitt 3
 Billigung und Veröffentlichung des Prospekts
§ 13Billigung des Prospekts
§ 14Hinterlegung und Veröffentlichung des Prospekts
§ 15Werbung
§ 16Nachtrag zum Prospekt; Widerrufsrecht des Anlegers
Abschnitt 4
 Grenzüberschreitende Angebote und Zulassung zum Handel
§ 17Grenzüberschreitende Geltung gebilligter Prospekte
§ 18Bescheinigung der Billigung
Abschnitt 5
 Sprachenregelung und Emittenten mit Sitz in Drittstaaten
§ 19Sprachenregelung
§ 20Drittstaatemittenten
Abschnitt 6
 Prospekthaftung und Haftung bei Wertpapier-Informationsblättern
§ 21Haftung bei fehlerhaftem Börsenzulassungsprospekt
§ 22Haftung bei sonstigem fehlerhaften Prospekt
§ 22aHaftung bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt
§ 23Haftungsausschluss bei fehlerhaftem Prospekt
§ 23aHaftungsausschluss bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt
§ 24Haftung bei fehlendem Prospekt
§ 24aHaftung bei fehlendem Wertpapier-Informationsblatt
§ 25Unwirksame Haftungsbeschränkung; sonstige Ansprüche
Abschnitt 7
 Zuständige Behörde und Verfahren
§ 26Befugnisse der Bundesanstalt
§ 27Verschwiegenheitspflicht
§ 28Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 28aZusammenarbeit mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
§ 29Vorsichtsmaßnahmen
§ 30Bekanntmachung von Maßnahmen
§ 31Sofortige Vollziehung
Abschnitt 8
Sonstige Vorschriften
§ 32Auskunftspflicht von Wertpapierdienstleistungsunternehmen
§ 33Gebühren und Auslagen
§ 34Benennungspflicht
§ 35Bußgeldvorschriften
§ 36Übergangsbestimmungen
§ 37Übergangsbestimmungen zur Aufhebung des Verkaufsprospektgesetzes