WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHGMaAnzV)
Verordnung über den Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsmitarbeiter, in der Finanzportfolioverwaltung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance- Beauftragte und über die Anzeigepflichten nach § 87 des Wertpapierhandelsgesetzes
Ausfertigungsdatum: 21.12.2011
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 24.11.2017 I 3810
Abschnitt 1 Sachkunde
Abschnitt 2 Anzeigen
Abschnitt 3 Datenbank
Abschnitt 4 Schlussvorschriften