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WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHGMaAnzV)
Verordnung über den Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsmitarbeiter, in der Finanzportfolioverwaltung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance- Beauftragte und über die Anzeigepflichten nach § 87 des Wertpapierhandelsgesetzes

Ausfertigungsdatum: 21.12.2011


§ 13 WpHGMaAnzV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. November 2012 in Kraft.

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