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Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV)
Verordnung über die Prüfung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach § 89 des Wertpapierhandelsgesetzes


Ausfertigungsdatum: 17.01.2018

Stand: Ersetzt V 4110-4-10 v. 16.12.2004 I 3515 (WpDPV 2005)

Eingangsformel
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Fehler, Mangel, sonstige Erkenntnisse
Abschnitt 2 Prüfung
§ 3 Prüfungszeitraum, Prüfungsdauer und Unterbrechung der Prüfung
§ 4 Stichtag der Prüfung und Berichtszeitraum
§ 5 Prüfungsbeginn
§ 6 Allgemeine Anforderungen an die Prüfung; Bildung von Schwerpunkten
§ 7 Zweigstellen, Zweigniederlassungen, Filialen und Auslagerungen
§ 8 Prüfungen nach § 88 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes
§ 9 Aufzeichnungen und Unterlagen
Abschnitt 3 Prüfungsbericht und Fragebogen
§ 10 Umfang der Berichterstattung
§ 11 Verhaltenspflichten, Organisationspflichten und Aufzeichnungspflichten
§ 12 Depotgeschäft
§ 13 Bestimmungen über den Prüfungsinhalt; festgesetzte Prüfungsschwerpunkte
§ 14 Verweisungen auf frühere Prüfungsberichte
§ 15 Bei der letzten Prüfung festgestellte Mängel
§ 16 Schlussbemerkungen
§ 17 Prüfer; Unterschrift
§ 18 Fragebogen; Beschreibung der identifizierten Mängel und sonstigen Erkenntnisse
§ 19 Übersendung des Prüfungsberichts und des Fragebogens
§ 20 Berichtsentwurf
§ 21 Erläuterung des Prüfungsberichts
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 18 Absatz 1)

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