Wohnungsgrundbuchverfügung (WGV)
Verordnung über die Anlegung und Führung der Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher

Ausfertigungsdatum: 01.08.1951


Anlage 4 WGV (zu § 9) (Probeeintragungen in einen Hypothekenbrief bei Aufteilung des Eigentums am belasteten Grundstück in Wohnungseigentumsrechte nach § 8 des Wohnungseigentumsgesetzes)

(Inhalt: nicht darstellbares Muster eines Hypothekenbriefes,
Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I 1995 Nr. 6, S. 81)