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Wohnungsgrundbuchverfügung (WGV)
Verordnung über die Anlegung und Führung der Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher


Ausfertigungsdatum: 01.08.1951

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 24.1.1995 I 134;

§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7 (weggefallen)
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
Anlage 1 (zu § 9) (Wohnungs- und Teileigentumsgrundbuch)
Anlage 2 (weggefallen)
Anlage 3 (zu § 9) (Aufschrift und Bestandsverzeichnis eines Wohnungserbbaugrundbuchs)
Anlage 4 (zu § 9) (Probeeintragungen in einen Hypothekenbrief bei Aufteilung des Eigentums am belasteten Grundstück in Wohnungseigentumsrechte nach § 8 des Wohnungseigentumsgesetzes)

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