Wohnungsgrundbuchverfügung (WGV)
Verordnung über die Anlegung und Führung der Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher

Ausfertigungsdatum: 01.08.1951


Anlage 3 WGV (zu § 9) (Aufschrift und Bestandsverzeichnis eines Wohnungserbbaugrundbuchs)

(Inhalt: nicht darstellbares Muster einer Aufschrift und Bestandsverzeichnis eines Wohnungserbbaugrundbuchs
Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I 1995 Nr. 6, S. 78 - 80)