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(WasBauPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wasserbaumeister/Geprüfte Wasserbaumeisterin


Ausfertigungsdatum: 18.10.2007

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 51 V v. 26.3.2014 I 274

Eingangsformel
§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
§ 2 Umfang der Meisterqualifikation und Gliederung der Prüfung
§ 3 Zulassungsvoraussetzungen
§ 4 Grundlegende Qualifikationen
§ 5 Handlungsspezifische Qualifikationen
§ 6 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
§ 7 Bewerten der Prüfungsteile und Bestehen der Prüfung
§ 8 Wiederholung der Prüfung
§ 9 Übergangsvorschrift
§ 10 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 7 Abs. 5)
Anlage 2 (zu § 7 Abs. 5)

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