(WasBauPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wasserbaumeister/Geprüfte Wasserbaumeisterin

Ausfertigungsdatum: 18.10.2007


Anlage 2 WasBauPrV (zu § 7 Abs. 5)

(Fundstelle: BGBl. I 2007, 2483 - 2484;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)



Muster

...........................................................................
(Bezeichnung der zuständigen Stelle)

Zeugnis
über die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Wasserbaumeister/Geprüfte Wasserbaumeisterin

Herr/Frau ..................................................................
geboren am ...................... in........................................
hat am .......................... die Prüfung zum anerkannten Abschluss

Geprüfter Wasserbaumeister/Geprüfte Wasserbaumeisterin

nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Wasserbaumeister/Geprüfte Wasserbaumeisterin vom
18. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2476), die zuletzt durch Artikel 51 der
Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert
worden ist, mit folgenden Ergebnissen bestanden:

Note
I. Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" ..............
Prüfungsbereiche: Punkte 1)
Berücksichtigen der naturwissenschaftlichen
und technischen Grundlagen
des Wasserbaus ...........
Rechtsbewusstes Handeln ...........
Betriebswirtschaftliches Handeln ...........
Anwenden von Methoden der Information,
Kommunikation und Planung ...........

II. Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" .................
Punkte 1) Note 2)
1. Situationsaufgabe im Handlungsbereich
Planung und Bau ........... ...........
2. Situationsaufgabe im Handlungsbereich
Betrieb und Unterhaltung ........... ...........
3. Situationsbezogenes
Fachgespräch ........... ...........
(Im Fall des § 6:
"Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 im
Hinblick auf die am .......................... in .................
vor ............................. abgelegte
Prüfung vom Prüfungsbestandteil .................. freigestellt.")

III. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin hat nach § 2 Abs. 2 den
Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
durch die Prüfung am .......................... in
.......................... vor ............................... erbracht.

Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen
dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013
(BAnz AT 20.11.2013 B2).

Datum ..........................................
Unterschrift(en) ...............................
(Siegel der zuständigen Stelle)

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1) Den Bewertungen liegt folgender Punkteschlüssel zu Grunde: ................ .

2) Für jede schriftliche Situationsaufgabe und das situationsbezogene Fachgespräch
ist jeweils eine Note aus der Punktebewertung der Prüfungsleistungen zu bilden.