Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG)
Gesetz über die Feststellung der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen
Ausfertigungsdatum: 22.03.1991
Stand: Neugefasst durch Bek. v. 29.3.1994 I 709;
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Verfügungsbefugnis, Förderung von
Investitionen und kommunalen Vorhaben
Abschnitt 3 Inhalt und Umfang des Restitutionsanspruchs der
öffentlichen Körperschaften
Abschnitt 4 Vorschriften für einzelne Sachgebiete