Vergabeverordnung (VgV)
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge


Ausfertigungsdatum: 12.04.2016

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 10.7.2018 I 1117

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation
Abschnitt 2 Vergabeverfahren
Unterabschnitt 3 Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Unterabschnitt 4 Veröffentlichungen, Transparenz
Unterabschnitt 5 Anforderungen an Unternehmen; Eignung
Unterabschnitt 6 Einreichung, Form und Umgang mit Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten
Unterabschnitt 7 Prüfung und Wertung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Zuschlag
Abschnitt 3 Besondere Vorschriften für die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen
Abschnitt 4 Besondere Vorschriften für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen und von Straßenfahrzeugen
Abschnitt 5 Planungswettbewerbe
Abschnitt 6 Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
Unterabschnitt 1 Allgemeines
Unterabschnitt 2 Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen
Abschnitt 7 Übergangs- und Schlussbestimmungen