Vergabeverordnung (VgV)
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge

Ausfertigungsdatum: 12.04.2016


§ 61 VgV Ausführungsbedingungen

Für den Beleg, dass die angebotene Leistung den geforderten Ausführungsbedingungen gemäß § 128 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen entspricht, gelten die §§ 33 und 34 entsprechend.