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Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG)
Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern


Ausfertigungsdatum: 21.04.2005

Stand: Geändert durch Art. 53 G v. 17.12.2008 I 2586

Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Feststellung der Berufsmäßigkeit und Vergütungsbewilligung
§ 2 Erlöschen der Ansprüche
Abschnitt 2 Vergütung des Vormunds
§ 3 Stundensatz des Vormunds
Abschnitt 3 Sondervorschriften für Betreuer
§ 4 Stundensatz und Aufwendungsersatz des Betreuers
§ 5 Stundenansatz des Betreuers
§ 6 Sonderfälle der Betreuung
§ 7 Vergütung und Aufwendungsersatz für Betreuungsvereine
§ 8 Vergütung und Aufwendungsersatz für Behördenbetreuer
§ 9 Abrechnungszeitraum für die Betreuungsvergütung
§ 10 Mitteilung an die Betreuungsbehörde
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 11 Umschulung und Fortbildung von Berufsvormündern

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