Leistungsbezüge werden in den Besoldungsgruppen W 2 und W 3 vergeben
- 1.
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aus Anlass von Berufungs- und Bleibeverhandlungen (Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge),
- 2.
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für besondere Leistungen in Forschung, Lehre, Weiterbildung und Nachwuchsförderung (besondere Leistungsbezüge) und
- 3.
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für die Wahrnehmung von Funktionen oder besonderen Aufgaben im Rahmen der Selbstverwaltung oder der Leitung der Universität (Funktions-Leistungsbezüge).